BIM und Honorar

Juli 12, 2019

Planer können nur in den wenigsten Fällen den Mehraufwand eines BIM-Einsatzes weiterverrechnen, da es an gesetzlichen Richtlinien und einheitlichen Vereinbarungen fehlt. Auch nach der Veröffentlichung des Merkblatts 2051 des SIA, welches im Sinne der Methodenfreiheit eine gesonderte Honorierung der BIM-Methodik ausschliesst, herrscht weiterhin grosse Unsicherheit bei der Vergütung von BIM-Leistungen. Auch der Blick in der BIM-innovativere Deutschland gibt keine klare Hilfestellung: in Deutschland sind aufgrund der gesetzlich festgelegten Methodenfreiheit die Tätigkeiten einer BIM-Planung in den Grundleistungen des Objektplaners enthalten. Nur besondere, vorab vertraglich festgehalten Leistungen, wie etwa das Erstellen einer interaktiven Datenbank zur Generierung von Raumbüchern, können zusätzlich verrechnet werden. Trotzdem haben Kapellmann Rechtsanwälte in BIM-LeistungsbilderAufgaben zusammengestellt, die nicht in den Grundleistungen enthalten und somit nach Stundenaufwand gemäss den preisrechtlichen Vorschriften der HOAI verrechnet werden sollten. Obwohl diese Zusammenstellung zusammen mit der Bundesarchitektenkammer erarbeitet worden sind, wird abzuwarten sein, inwiefern sich diese Auflistung bei zukünftigen Vertragsvereinbarungen etablieren wird.

Auch in der Schweiz wird das Planerhonorar unabhängig von der gewählten Methode gemäss den anrechenbaren Baukosten kalkuliert. Da die Koordination als Teil der Grundleistungen der Gesamtleitung genannt werden, kann der anfallende Mehraufwand einer BIM-Planung nicht weiterverrechnet werden. Dieser Grundsatzentscheid hat für viele BIM-Projekte ausführende Büros unternehmerische Konsequenzen, da Investitionen in Hardware und Mitarbeiterausbildung nicht über ein zusätzliches Honorar weiterverrechnet werden können. Die zeitintensive Lernphase bis zum effizienzsteigernden Umgang mit den BIM-Programmen ist somit ein unternehmerisches Risiko. Nur Sonderleistungen, wie etwa Simulationsberechnungen, Raumbuchdatenbanken oder besondere Revisionspläne, sind besonders zu vergüten. Eine Besonderheit der BIM-Planung ist die Vorverlagerung von Arbeiten in frühere Leistungsphasen, auf die mit einer Beauftragung über alle Leistungsphasen reagiert werden sollte. Falls die Beauftragung stufenweise für einzelne Leistungsphasen erfolgt, sollte der Auftragnehmer auf die phasengerechte Detailierungstiefe achten.

Einen besonderen Weg sind 13 Büros für Gebäudetechnik gegangen, die sich 2015 aufgrund der wiederkehrenden Vergütungsfrage von BIM-Leistungen zusammengetan und ein Positionspapier mit separat zu vergütenden BIM-Leistungen erstellt haben. Demnach sind keine BIM-Leistungen in SIA-Phase 3.1 Vorprojekt enthalten und erst ab SIA-Phase 3.2 Bauprojekt BIM-Leistungen (wie etwa die Berechnung der Gebäudetechnik der Heiz- und Kühllast, die Dimensionierung und Position der Leitungen oder die interne räumliche Koordination der Gebäudetechnik) zu erwarten. Modellbasierte Terminplanungen, besondere Simulationen oder Massenermittlungen sind nicht enthalten und müssen separat honoriert werden. Es ist fraglich, ob alle Punkte des Positionspapieres bei einer Honorarverhandlung durchsetzbar sind, jedoch wurde eine wegweisende Hilfestellung für die Honorarberechnung der Gebäudetechniker geliefert. Es wäre wünschenswert, wenn andere Planer in einem ähnlichen Positionspapier ihre noch sehr unterschiedlich kalkulierten BIM-Leistungen ebenfalls vereinheitlichen würden.

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Quellen:

Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (Hrsg.),SIA 112 – Leistungsmodell, Zürich, 2001

Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (Hrsg.), SIA 102 – Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten,Zürich, 2013

Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (Hrsg.), Merkblatt SIA 2051 Building Information Modelling (BIM), Zürich, 2017

Arbeitsgruppe BIM des BAK, BIM für Architekten: Leistungsbild, Vertrag, Vergütung, Bundes-architektenkammer ((Hrsg.), Berlin, 2017, Adresse: https://www.ak-berlin.de/fileadmin/user_upload/Faltblaetter/

bim-bak-broschuere-web.pdf (1.12.2018)

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=2ahUKEwj_kMfU7-_fAhWEjCwKHUARAIsQFjAAegQIChAC&url=https%3A%2F%2Fwww.kapellmann.de%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2Fdownloads%2FBroschueren%2FBIM.Leistungsbilder.Online_save.pdf&usg=AOvVaw3qLqT2LBb1rVSe3g6lcxSx (3.4.2019)

Roundtable Gebäudetechnik, Positionspapier: BIM-Leistungen Gebäudetechnik, verfasst von 13 verschiedene Gebäudetechnikbüros (Hrsg.), iniitiert durch Waldhauser Hermann AG, Basel, Basel, 2015